Ist DeepSeek doch rechtswidrig?
Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 11.07.2025Bereits seit dem Tag der Veröffentlichung von DeepSeek gab es Bedenken rund um das Thema Datenschutz bei der KI aus China.
Jetzt soll DeepSeek sogar aus den Stores von Apple und Google entfernt werden, das verkündete zumindest die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Der Grund: DeepSeek ist laut Meike Kamp doch rechtswidrig.
Sie sieht einen Verstoß gegen das europäische Datenschutzrecht (DSGVO). Denn DeepSeek soll personenbezogene Daten der Nutzerinnen und Nutzer rechtswidrig speichern und nach China übermitteln. Einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, also die Anerkennung der Datenschutzmaßnahmen in einem Land außerhalb der EU, gibt es für China nicht.
Im Gegenteil: Die Tagesschau berichtete erst kürzlich, dass chinesische Behörden im Zweifel unbegrenzte Zugriffsrechte auf personenbezogene Daten europäischer Bürgerinnen und Bürger hätten.
Jetzt bleibt abzuwarten, wie Apple und Google reagieren. Denn deutsche Datenschutzbehörden können die US-Tech-Giganten nicht zwingen, DeepSeek aus ihren App-Shops zu entfernen.
Deutschland ist nicht das einzige Land mit starken Bedenken in Richtung DeepSeek. Auch andere Länder wie etwa Italien prüfen derzeit Datenschutzverstöße. Südkorea hat die App sogar bereits aus den App-Stores entfernen lassen.
Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu Ist DeepSeek doch rechtswidrig?


Kemal Webersohn,
Geschäftsführer der WS Digital Compliance GmbH und seit über zehn Jahren im Datenschutz und in der Informationssicherheit tätig.
Er schreibt außerdem auf unserem Blog zu Themen rund um Datenschutz, Informationssicherheit und die KI-Verordnung.
Weitere Artikel
- KI-Chatbots und Haftung: OLG Hamm entscheidet bei Falschaussagen
- HmbBfDI veröffentlicht Handreichung zum Data Act – mit To-do-Liste
- Meta muss zahlen: Tracking digitaler Bewegungen in Business Tools
- Prüfen Sie mit dem Schufa Ident-Checker, ob Ihre Daten geleakt wurden
- IT-Schwachstellenbeseitigung durch Vulnerability Scanner
- Videoüberwachung im Schwimmbad: Was ist rechtlich zulässig?
Verwandte Artikel
- Videoüberwachung im Schwimmbad: Was ist rechtlich zulässig?
- Kundenzufriedenheitsbefragungen per E-Mail: Was Unternehmen beachten müssen
- Das DADG ist da: Was Unternehmen zum deutschen Data-Act-Durchführungsgesetz wissen müssen
- Illegales Nutzertracking: OLG Hamm erklärt Datenerfassung per Meta-Pixel für rechtswidrig
- Millionen-Bußgeld gegen Deutsche Wohnen drastisch gekürzt
- Darum zahlen Behörden keine Bußgelder