Millionen-Bußgeld gegen Deutsche Wohnen drastisch gekürzt

Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 22.06.2026

Das Landgericht (LG) Berlin hat das Rekord-Bußgeld gegen die Deutsche Wohnen von ursprünglich 14,5 Millionen Euro auf 900.000 Euro reduziert (Az. 526 OWi LG 1/20). Der Konzern hatte nach Inkrafttreten der DSGVO kein ausreichendes Löschkonzept für personenbezogene Daten von Mieterinnen und Mietern, wie Gehaltsnachweise und Ausweisdokumente, umgesetzt.

Warum wurde das Bußgeld gekürzt?

Die Richterinnen und Richter stellten zwar Verstöße gegen die Grundsätze der Datenminimierung und Speicherbegrenzung nach Art. 5 DSGVO sowie gegen die Voraussetzungen der Datenverarbeitung nach Art. 6 DSGVO fest. Die drastische Bußgeldreduzierung erfolgte jedoch, da das Unternehmen in der Einführungsphase der DSGVO externe Fachleute zur IT-Anpassung herangezogen hatte.

Fazit

Das Verfahren verdeutlicht: Mangelhafte Löschkonzepte werden sanktioniert, aber nachweisbare Bemühungen um Datenschutz-Compliance (z. B. durch externe Beratung) wirken sich stark bußgeldsenkend aus.

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Kemal Webersohn

Geschäftsführung
Christian Scholtz

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