KI-Chatbots und Haftung: OLG Hamm entscheidet bei Falschaussagen
Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 27.05.2026KI-gestützte Chatbots werden immer stärker im Kundenservice eingesetzt. Doch wer haftet eigentlich, wenn die Technologie falsche Informationen ausgibt? Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat hierzu eine wegweisende Entscheidung getroffen: Unternehmen tragen die Verantwortung für die Äußerungen ihrer KI, selbst wenn diese technisch korrekt programmiert wurde (Urteil vom 12.05.2026 – I-4 UKl 3/25).
Was ist passiert? Der Fall „Dr. Rick und Dr. Nick“
Auf der Website der Schönheitsklinik „Aesthetify“ kam ein KI-Chatbot zum Einsatz, der unter anderem für die Terminbuchung genutzt wurde. Auf Nachfragen von Patienten und Patientinnen bezeichnete der Bot die beiden Geschäftsführer der Betreiber-GmbH wahrheitswidrig als „Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie“. Da diese Facharzttitel nicht existieren bzw. von den Betreffenden nicht geführt werden, mahnte die Verbraucherzentrale NRW das Unternehmen ab.
Das Unternehmen argumentierte, die Falschangaben seien ihm nicht als eigene geschäftliche Handlung zurechenbar, da der Chatbot auf Basis korrekter Datensätze programmiert worden sei.
Wie bewertet das OLG Hamm die Haftung bei KI-Systemen?
Das OLG Hamm folgte der Argumentation der Klinik nicht. Der 4. Zivilsenat stellte klar, dass die Antworten des Chatbots als unzulässige geschäftliche Handlungen der GmbH gemäß § 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG zu werten sind.
Die Kernpunkte des Urteils:
- Zurechenbarkeit: Ein KI-Chatbot ist im Sinne des Gesetzes kein „Dritter“. Das Unternehmen kann sich daher nicht durch den Hinweis auf die Programmierung oder vermeintliche Autonomie der KI entziehen.
- Verantwortung: Wer eine KI im geschäftlichen Verkehr einsetzt, trägt die volle Verantwortung für deren Aussagen – auch wenn es sich um unvorhersehbare „Halluzinationen“ der KI handelt.
Da das Thema die Zurechnung von KI-generierten Inhalten berührt und damit von grundsätzlicher Bedeutung ist, hat das Gericht die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Dieses Urteil unterstreicht, dass der Einsatz von KI keine Haftungsfreistellung bedeutet. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre KI-Agenten innerhalb gesetzlicher Grenzen operieren. Es reicht nicht aus, das System „korrekt zu füttern“. Eine kontinuierliche Überwachung und Validierung der KI-Ergebnisse („Fakten-Check“) ist unerlässlich, um Wettbewerbsverstöße zu vermeiden.
Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu KI-Chatbots und Haftung: OLG Hamm entscheidet bei Falschaussagen


Kemal Webersohn,
Geschäftsführer der WS Digital Compliance GmbH und seit über zehn Jahren im Datenschutz und in der Informationssicherheit tätig.
Er schreibt außerdem auf unserem Blog zu Themen rund um Datenschutz, Informationssicherheit und die KI-Verordnung.
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