Videoüberwachung im Schwimmbad: Was ist rechtlich zulässig?

Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 25.06.2026

Berliner Bäderbetreiber setzten nach gewaltsamen Vorfällen im Jahr 2023 punktuelle Kameras und Ausweiskontrollen ein und wurden von der Datenschutzaufsicht verwarnt. Die Berliner Bäderbetreiber klagten (Az. VG 42 K 73/25) vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin und erhielten nun Recht.

Welche rechtliche Grundlage greift?

Die Datenverarbeitung basiert auf dem berechtigten Interesse nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Auch das Gericht wertet den Schutz von Leben und Gesundheit höher als den Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, da die Maßnahmen die Sicherheitslage nachweislich beruhigten.

Fazit

Sicherheit und Datenschutz harmonieren bei gezielten Konzepten, bei denen eine nachweisbar saubere Interessenabwägung durchgeführt wird. Eine pauschale Überwachung bleibt jedoch rechtswidrig.

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Kemal Webersohn

Geschäftsführung
Christian Scholtz

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