WhatsApp bekommt personalisierte Werbung, was sagen Datenschützer dazu?
Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 11.07.2025Bisher ist der Messengerdienst WhatsApp werbefrei. Das soll sich bald ändern. Unter dem Reiter „Aktuelles“ wird es möglich sein, Werbung zu schalten. Wer sich dort nicht herumklickt, den betrifft dies also auch nicht. Bei der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in privaten Chats wird sich aber nichts verändern, so der Konzern.
Interessant dürfte es jedoch für Datenschützer an der Stelle sein, wo konsumierte Inhalte und das Nutzungsverhalten für die geplante personalisierte Werbung ausgewertet werden. So funktionieren die personalisierten Werbeausspielungen bereits bei Facebook und Instagram.
Der Konzern sagt, dass bei WhatsApp beispielsweise der Standort von Usern dafür genutzt werden wird. Welche weiteren Daten verwertet werden, ist bisher nicht ganz klar. Und auch nicht, ob über WhatsApp Daten in Verknüpfung mit den anderen Plattformen von Meta mit ins Spiel kommen, um personalisierte Werbung auszuspielen.
Denn das wäre nur mit einer transparenten Einwilligung erlaubt, so besagt es der Digital Markets Act der EU (DMA). Die Annahme, dass User der personalisierten Werbung zustimmen, sofern sie nicht widersprechen, reicht dafür nicht.
Wie die Werbung aussehen wird, hat das Unternehmen Meta in einer Mitteilung veröffentlicht.
Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu WhatsApp bekommt personalisierte Werbung, was sagen Datenschützer dazu?


Kemal Webersohn,
Geschäftsführer der WS Digital Compliance GmbH und seit über zehn Jahren im Datenschutz und in der Informationssicherheit tätig.
Er schreibt außerdem auf unserem Blog zu Themen rund um Datenschutz, Informationssicherheit und die KI-Verordnung.
Weitere Artikel
- Der Weg zur KI-Kompetenz: Lernen, verstehen, anwenden
- Illegales Nutzertracking: OLG Hamm erklärt Datenerfassung per Meta-Pixel für rechtswidrig
- Was ist erklärbare KI (XAI)?
- Zieht sich die Signal-App aus Europa zurück?
- KI-Verordnung in Behörden: Neuer Leitfaden vom Bundestag schafft Klarheit
- Millionen-Bußgeld gegen Deutsche Wohnen drastisch gekürzt
Verwandte Artikel
- Videoüberwachung im Schwimmbad: Was ist rechtlich zulässig?
- Kundenzufriedenheitsbefragungen per E-Mail: Was Unternehmen beachten müssen
- Illegales Nutzertracking: OLG Hamm erklärt Datenerfassung per Meta-Pixel für rechtswidrig
- Millionen-Bußgeld gegen Deutsche Wohnen drastisch gekürzt
- Darum zahlen Behörden keine Bußgelder
- Dashcams im Auto: Welche Bußgelder drohen bei DSGVO-Verstößen?