Dashcams im Auto: Welche Bußgelder drohen bei DSGVO-Verstößen?

Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 13.05.2026

Wer eine Dashcam grundlos und dauerhaft laufen lässt, riskiert ein hohes DSGVO-Bußgeld. Dieses Risiko bleibt sogar dann bestehen, wenn ein Gericht die Aufzeichnungen nach einem Unfall als Beweismittel zulässt. Wir klären die wichtigsten Regeln für den rechtskonformen Einsatz von Fahrzeugkameras und zeigen, wie Sie Strafen vermeiden.

Was gilt als Dashcam und wie greift das Gesetz?

Eine Dashcam ist eine kleine Videokamera an der Windschutzscheibe oder an dem Armaturenbrett, um den Verkehr und unter Umständen einen etwaigen Unfall aufzuzeichnen. Da die Kamera andere Verkehrsteilnehmende erfasst, greift die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in vollem Umfang.

Welche Strafen verhängen die Aufsichtsbehörden?

Die Datenschutzaufsicht belässt es selten bei einer bloßen Verwarnung, sondern verhängt in der Regel direkt hohe Geldstrafen. Private Fahrzeughaltende zahlten laut Tätigkeitsbericht 2025 des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Summen zwischen 1.000 und 2.000 Euro. Für Unternehmen fällt die Strafe oft noch höher aus: In Schleswig-Holstein wurden für den rechtswidrigen Dashcam-Einsatz in Firmenwagen bereits Bußgelder von 2.500 Euro beziehungsweise 4.200 Euro fällig.

Wie gelangen die Verstöße zur Datenschutzaufsicht

Polizeibehörden beschlagnahmen Dashcams bei Unfällen oft direkt vor Ort. Sie werten die Videos nicht nur aus, sondern leiten Verdachtsfälle auf DSGVO-Verstöße bundesweit systematisch an die Aufsichtsbehörden weiter. Allein in Baden-Württemberg schulte die Datenschutzaufsicht über 1.000 Polizistinnen und Polizisten gezielt zum Thema Datenschutz und Dashcams.

Wie betreiben Sie Dashcams rechtskonform

Das anlasslose und dauerhafte Filmen verletzt die Privatsphäre anderer Personen auf der Straße. Um Bußgelder nach Art. 83 DSGVO zu verhindern, setzen Sie folgende Maßnahmen um:

  • Ereignisbezogene Aufzeichnung: Nutzen Sie zwingend die Loop-Funktion (Privacy-Modus). Die Kamera überschreibt alte Bilder kontinuierlich und speichert Material nur bei einer starken Erschütterung oder Kollision dauerhaft ab.
  • Kurze Speicherdauer: Beschränken Sie die permanente Speicherung auf wenige Sekunden vor und nach einem Aufprall.
  • Informationspflicht erfüllen: Bringen Sie einen gut sichtbaren Datenschutzhinweis am Fahrzeug an, um Betroffene gemäß Art. 12 DSGVO zu informieren.
  • Veröffentlichungsverbot: Laden Sie Unfallvideos niemals auf YouTube oder anderen Social-Media-Plattformen hoch.

Fazit

Dashcams helfen effektiv bei der Beweissicherung im Straßenverkehr, bergen bei falscher Konfiguration jedoch massive finanzielle und rechtliche Gefahren. Oft übersteigen die verhängten Bußgelder den eigentlichen Unfallschaden deutlich.

Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu Dashcams im Auto: Welche Bußgelder drohen bei DSGVO-Verstößen?

Kemal Webersohn

Geschäftsführung
Christian Scholtz

Christian Scholtz

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