Das Daten-Governance-Gesetz (DGG) ist in Kraft: Neue Aufgaben für die Bundesnetzagentur

Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 26.05.2026

Das neue Daten-Governance-Gesetz (DGG) etabliert ab sofort neue Regeln für den Datenaustausch und macht die Bundesnetzagentur zur zentralen Kontrollbehörde. Worum geht es genau und was ändert sich für Datenvermittlungsdienste?

Welche Aufgaben übernimmt die Bundesnetzagentur?

Das DGG setzt den europäischen Data Governance Act (DGA) national um. Im Kern geht es um die rechtliche Grundlage für einen sicheren, innovativen Umgang mit bislang ungenutzten Daten durch zertifizierte Datenvermittlungsdienste.

Die Bundesnetzagentur fungiert dabei als Aufsichtsbehörde und setzt die Vorgaben des DGA in Deutschland durch. Dabei übernimmt die Behörde folgende Kernaufgaben:

  • Anmeldung und Registrierung von Datenvermittlungsdiensten.
  • Kontrolle und Überwachung von datenaltruistischen Organisationen.
  • Führung eines öffentlichen Registers für anerkannte Organisationen.

Wie arbeiten Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen?

Das Gesetz unterscheidet klar zwischen zwei Akteuren, die den Datenaustausch erleichtern:

  • Datenvermittlungsdienste: Diese agieren als neutrale Schnittstellen zwischen datenhaltenden Unternehmen und den Datennutzenden. Sie verlangen zwar ein Entgelt für ihre Vermittlungsleistung, dürfen jedoch niemals für eigene Zwecke auf die Daten zugreifen.
  • Datenaltruistische Organisationen: Diese Organisationen sammeln freiwillige Datenspenden. Sie setzen diese Informationen ausschließlich für das Gemeinwohl ein, beispielsweise zur Bewältigung gesellschaftlicher oder gesundheitlicher Herausforderungen.

Rechtlicher Rahmen und Bußgelder

Das DGG definiert die Spielregeln präzise. § 1 DGG beschreibt den nationalen Anwendungsbereich für die europäische Daten-Governance. Verstöße gegen die strengen Meldepflichten ahndet die Bundesnetzagentur nach § 10 DGG mit entsprechenden Bußgeldern von bis zu 500.000 EUR.

Fazit

Das neue DGG und der zugrundeliegende Data Governance Act bringen Bewegung in die europäische Datenökonomie. Datenvermittlungsdienste sollen dabei eine sichere Brücke für den Datenaustausch schaffen, während die Bundesnetzagentur für die Einhaltung der Regeln sorgt.

Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu Das Daten-Governance-Gesetz (DGG) ist in Kraft: Neue Aufgaben für die Bundesnetzagentur

Kemal Webersohn

Geschäftsführung
Christian Scholtz

Christian Scholtz

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