Zukünftige Revisionen: Wie sich der AI Act weiterentwickeln könnte
Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 11.02.2025Der EU AI Act ist kein statisches Regelwerk. Technologische Entwicklungen, neue Risiken und internationale Kooperationen könnten Anpassungen notwendig machen. Wie könnte sich der Rechtsrahmen für KI in Zukunft ändern, um weiterhin relevant, effektiv und innovationsfreundlich zu bleiben?
Dynamik, Internationalität und technologische Fortschritte
Mögliche Revisionen könnten das Risikokonzept verfeinern oder neue KI-Anwendungsbereiche einbeziehen. Auch engere Abstimmungen mit internationalen Standards, etwa den NIST-Richtlinien in den USA, sind denkbar. Denn die Europäische Kommission und das Europäische Parlament werden regelmäßige Evaluierungen vornehmen, um sicherzustellen, dass der AI Act mit technologischen Sprüngen Schritt hält, z. B.:
- Integration von Umweltkriterien, wie Energieeffizienz und CO₂-Reduktion, um Nachhaltigkeit zu fördern
- Anpassung an neue Technologien wie generative KI oder Quanten-KI durch flexiblere Risikoklassifizierungen
- Stärkere ethische und soziale Anforderungen, etwa durch den Schutz von Menschenrechten und die Förderung inklusiver KI.
- Unterstützung von Innovation und KMUs durch vereinfachte Prüfverfahren und gezielte Förderprogramme.
- Harmonisierte internationale Standards, schärfere Sanktionen sowie automatisierte Audits können in Zukunft die Durchsetzung verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer KI nachhaltig stärken.
Künftige KI-Generationen sicher gestalten
Die Weiterentwicklung des AI Act ist unausweichlich. Durch ständige Evaluierung und Anpassung kann die EU sicherstellen, dass ihr Rechtsrahmen stets auf der Höhe der Zeit bleibt – und damit auch künftige KI-Generationen sicher, fair und vertrauenswürdig gestaltet werden.
Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu Zukünftige Revisionen: Wie sich der AI Act weiterentwickeln könnte


Kemal Webersohn,
Geschäftsführer der WS Digital Compliance GmbH und seit über zehn Jahren im Datenschutz und in der Informationssicherheit tätig.
Er schreibt außerdem auf unserem Blog zu Themen rund um Datenschutz, Informationssicherheit und die KI-Verordnung.
Weitere Artikel
- Kundendaten: Datensatz anonymisieren statt löschen.
- Endgültige Cookie-Entscheidung: Der BGH und das Planet49 Urteil
- IT-Schwachstellenbeseitigung durch Vulnerability Scanner
- Rekordbußgeld gegen Instagram
- Unterschied zwischen Widerruf und Widerspruch
- Profiling gemäß Art. 22 DSGVO
Verwandte Artikel
- Videoüberwachung im Schwimmbad: Was ist rechtlich zulässig?
- Kundenzufriedenheitsbefragungen per E-Mail: Was Unternehmen beachten müssen
- Illegales Nutzertracking: OLG Hamm erklärt Datenerfassung per Meta-Pixel für rechtswidrig
- Millionen-Bußgeld gegen Deutsche Wohnen drastisch gekürzt
- Darum zahlen Behörden keine Bußgelder
- Dashcams im Auto: Welche Bußgelder drohen bei DSGVO-Verstößen?