Neuer Leitfaden – Methodik Grundschutz++
Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 21.04.2026Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den aktuellen „Leitfaden – Methodik Grundschutz++“ veröffentlicht. Die bisherige Fassung ist aber noch bis Ende 2028 gültig. Das BSI kommt seinen Pflichten hinsichtlich der NIS2-Umsetzungsverordnung zwar nach, aber ganz final ist dieser Leitfaden noch nicht. Anpassungen sind sehr wahrscheinlich.
Aus Pilotprojekten lernen
Er gilt vielmehr für Pilotprojekte. Organisationen, die zum jetzigen Zeitpunkt ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) nach der Edition 2023 betreiben, können erstmal abwarten. Bis Ende 2028 wird das BSI jetzt aus Pilotprojekten lernen und den „Leitfaden – Methodik Grundschutz++“ optimieren.
Leitfaden bietet Orientierung für alle Interessierten
Ein Auge auf den neuen Leitfaden zu werfen, schadet jedoch nicht, wenn man sich rechtzeitig informieren und vorbereiten möchte. Orientierung bietet der vom BSI neu definierte „Stand der Technik” in jedem Fall.
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Der Leitfaden Grundschutz++ ist der Wegweiser für die kommenden Jahre. Nutzen Sie die Übergangszeit, um sich vorzubereiten.
Sie benötigen Unterstützung? Ob NIS2, ISO 27001 oder TISAX – unsere Expertinnen und Experten begleiten Sie sicher durch den Dschungel der regulatorischen Anforderungen. Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung.
Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu Neuer Leitfaden – Methodik Grundschutz++


Kemal Webersohn,
Geschäftsführer der WS Digital Compliance GmbH und seit über zehn Jahren im Datenschutz und in der Informationssicherheit tätig.
Er schreibt außerdem auf unserem Blog zu Themen rund um Datenschutz, Informationssicherheit und die KI-Verordnung.
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