Der Fall notebooksbilliger.de: DSGVO-Bußgeld drastisch reduziert – was bedeutet das für Unternehmen?

Geschrieben von Miriam Harringer, veröffentlicht am 30.04.2026

Aus 10,4 Mio. Euro wurden am Ende 900.000 Euro. Der Fall zeigt, dass Gerichte DSGVO-Bußgelder in manchen Fällen anders bewerten – und die ursprüngliche Berechnung am Ende nicht immer Bestand hat. Wir erklären das anhand dieses Falles.

DSGVO-Bußgeld: Was ist passiert?

Die niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte (LfD) verhängte 2020 gem. Art. 83 DSGVO ein Bußgeld von 10,4 Mio. Euro gegen notebooksbilliger.de wegen unzulässiger Videoüberwachung. Die Videos erfassten Arbeitsplätze, Verkaufsräume und Pausenbereiche. Dafür fehlte eine tragfähige Rechtsgrundlage im Sinne von Art. 6 Abs. 1 DSGVO, gleichzeitig verletzte die umfassende Erfassung den Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO.

Auch Kundinnen und Kunden gerieten in den Fokus der Kameras, ohne dass eine ausreichende rechtliche Grundlage bestand – ebenfalls ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 DSGVO sowie gegen das Prinzip der möglichst sparsamen Datenerhebung. Hinzu kam, dass die Überwachung nicht auf konkrete Verdachtsfälle beschränkt war. Damit fehlte es an Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit, was erneut gegen Art. 6 Abs. 1 DSGVO und Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO spricht. Zudem kritisch bewerteten die Behörden die Speicherdauer: Aufnahmen wurden teils bis zu 60 Tage vorgehalten.

Warum wurde das Bußgeld reduziert?

Nach mehreren Instanzen entschied das Oberlandesgericht Celle über das endgültige Bußgeld von 900.000 Euro, da es die Schwere der Verstöße geringer bewertete als ursprünglich angenommen.

Weitere Gründe sind:

  • Kooperation des Unternehmens im Verfahren
  • Teilweise Nichtauswertung der Aufnahmen
  • Rechtsunsicherheit in den frühen DSGVO-Jahren (2019/2020)
  • Neue Berechnungsmethode: nicht nur Umsatz, sondern auch tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Bereits das LG Hannover hatte zuvor auf 700.000 Euro reduziert (Beschluss vom 06.05.2024), das OLG erhöhte „moderat“ auf 900.000 Euro (OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2025 – 3 ORbs 113/25).

Was bedeutet das für die Praxis?

Bußgelder sind verhandelbar, aber Videoüberwachungen bleiben riskant, sofern keine rechtliche Grundlage dafür vorliegt. Unzulässige Überwachung führt weiterhin zu hohen Bußgeldern.

Wichtig bleiben:

  • Eindeutige Rechtsgrundlage
  • Klare Zweckbindung
  • Kurze Speicherfristen
  • Transparente Information der Betroffenen

Fazit: Verhältnismäßigkeit vs. Abschreckung?

Der Fall notebooksbilliger.de markiert zum einen eines der höchsten Bußgelder wegen DSGVO-Verstößen. Andererseits zeigt die Reduktion, dass Gerichte stärker auf Verhältnismäßigkeit setzen, anstatt auf Abschreckung um jeden Preis.

Für Unternehmen entsteht dadurch mehr Rechtssicherheit – aber natürlich kein Freifahrtschein. Gerade bei Videoüberwachung bleibt das Risiko hoch. Das zeigte ein anderer Fall von IKEA Österreich, bei dem das Bußgeld letztlich weitaus höher ausfiel.

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie bestehende oder geplante Überwachungssysteme kritisch und dokumentieren Sie die Rechtsgrundlage sauber. Führen Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO und ggf. eine Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) durch. Wir helfen Ihnen dabei – kontaktieren Sie uns.

Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu Der Fall notebooksbilliger.de: DSGVO-Bußgeld drastisch reduziert – was bedeutet das für Unternehmen?

Kemal Webersohn

Geschäftsführung
Christian Scholtz

Christian Scholtz

Geschäftsführung