DSK-Merkblatt zur Verständigung im DSGVO-Bußgeldverfahren schafft Klarheit
Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 16.04.2026Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat ein Merkblatt veröffentlicht, das regelt, wie sich Organisationen und Aufsichtsbehörden in Bußgeldverfahren gütlich einigen können. Diese freiwillige „Verständigung“ kann Verfahren beschleunigen und die Höhe der Sanktionen beeinflussen.
Was ist das DSK-Merkblatt zur Verständigung?
Das Merkblatt der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) definiert den Rahmen für einvernehmliche Verfahrensabschlüsse in datenschutzrechtlichen Bußgeldverfahren. Ziel ist es, durch Transparenz und Kooperation eine effiziente Alternative zum langwierigen Rechtsstreit zu bieten. Das schont auch die Ressourcen von Aufsichtsbehörden.
Wie läuft eine Verständigung ab?
In der Praxis bedeutet dies, dass Betroffene (Unternehmen) und die Behörde über den Sachverhalt und mögliche Sanktionen wie Geldbußen gem. Art. 83 Abs. 1 DSGVO verhandeln. Hierbei gilt das „Answer-First-Prinzip“: Eine frühzeitige Kooperation und ein Geständnis führen in der Regel zu einer Reduzierung des Bußgeldes.
Wichtige Eckpunkte des Verfahrens sind:
- Offenlegung des Sachverhalts und Zugabe des Verstoßes: Die Fakten müssen klar auf dem Tisch liegen.
- Rechtliche Einordnung: Die Behörde gibt nach Verständigungsgespräch eine Einschätzung zur Schwere des Verstoßes ab.
- Strafmaß: Es wird ein Korridor für das mögliche Bußgeld benannt.
Rechtliche Einordnung und Transparenz
Gemäß Art. 83 DSGVO müssen Bußgelder wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Das Merkblatt stellt sicher, dass trotz einer Einigung diese Grundsätze gewahrt bleiben. Für Organisationen bietet dies unter anderem den Vorteil von Planungssicherheit, da langwierige Gerichtsverfahren bestenfalls vermieden werden.
Warum die frühzeitige Beratung jetzt entscheidend ist
Das neue Merkblatt bietet Chancen, erfordert aber eine strategische Vorbereitung. Unternehmen sollten nicht unvorbereitet in Gespräche mit Aufsichtsbehörden gehen.
Als Datenschutzexperten empfehlen wir, bei Einleitung eines Bußgeldverfahrens sofort die rechtlichen Optionen einer freiwilligen Verständigung zu prüfen, denn es gibt je nach Fall unterschiedliche Vor- und Nachteile.
Haben Sie Fragen zu einem konkreten Fall? Wir mit unserer Datenschutzexpertise sind die richtigen Ansprechpartner, um Sie durch diesen Prozess zu führen.
Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu DSK-Merkblatt zur Verständigung im DSGVO-Bußgeldverfahren schafft Klarheit


Kemal Webersohn,
Geschäftsführer der WS Digital Compliance GmbH und seit über zehn Jahren im Datenschutz und in der Informationssicherheit tätig.
Er schreibt außerdem auf unserem Blog zu Themen rund um Datenschutz, Informationssicherheit und die KI-Verordnung.
Weitere Artikel
- Telefonbetrug: „Hallo, hier ist die Datenschutzbehörde.“
- Doctolib und das Land Berlin in der Kritik
- Jetzt gibt es den ersten virtuellen KI-Staatsminister
- EuGH schiebt rechtsmissbräuchlichen DSGVO-Anfragen einen Riegel vor
- Firefox gibt kein Datenschutzversprechen mehr
- Apple & Google: Was hinter dem „neuen Siri“-Deal steckt
Verwandte Artikel
- Videoüberwachung im Schwimmbad: Was ist rechtlich zulässig?
- AI-Washing & Transparenz: Wann teilen Sie Usern den KI-Einsatz mit?
- Das DADG ist da: Was Unternehmen zum deutschen Data-Act-Durchführungsgesetz wissen müssen
- iPhones in der EU vorerst ohne KI-Siri: Droht Europa der digitale Rückstand?
- Illegales Nutzertracking: OLG Hamm erklärt Datenerfassung per Meta-Pixel für rechtswidrig
- Darum zahlen Behörden keine Bußgelder