WhatsApp verbessert den Datenschutz – doch ist das ausreichend?
Geschrieben von Laura Stöhr, veröffentlicht am 17.07.2025WhatsApp führt mit dem „Erweiterten Chat-Datenschutz“ eine neue Funktion ein, die vor allem den Schutz sensibler Chats erhöhen soll. Nutzerinnen und Nutzer haben künftig die Möglichkeit, in ausgewählten Einzel- oder Gruppenchats zu verhindern, dass Medieninhalte automatisch gespeichert oder unkontrolliert weitergegeben werden.
Dies stellt einen wichtigen Fortschritt dar, insbesondere bei Gesprächen in Gruppen wie Selbsthilfe- oder Familienkreisen, in denen das Vertrauensverhältnis unter den Teilnehmenden unterschiedlich ist.
Ziel der Funktion ist es, den ungewollten Datenabfluss aus Chats zu erschweren. So soll das automatische Exportieren oder Teilen von Medieninhalten über andere Apps unterbunden werden, was einen sinnvollen Schutz gegen versehentliches Weiterleiten oder Missbrauch darstellt.
Allerdings stößt die Funktion auch an Grenzen: Screenshots können weiterhin erstellt werden, was die Möglichkeit zum Speichern und Verbreiten von Inhalten offen hält. WhatsApp kann dies technisch nicht vollständig verhindern, da vornehmlich über die Web-Version oder über Drittanbieter-Apps Umgehungen möglich sind.
Datenschützer und Expertinnen zeigen sich daher kritisch. Sie warnen davor, der neuen Funktion blind zu vertrauen. Es handelt sich zwar nicht um eine Irreführung der Nutzenden, jedoch sollte keine falsche Sicherheit vermittelt werden.
User, die sensible Informationen teilen, sollten sich bewusst sein, dass WhatsApp keinen absolut geschützten Raum bietet. Organisationen wie Stiftung Warentest und Netzpolitik.org empfehlen daher, vertrauliche Inhalte möglichst nicht ungeschützt über WhatsApp zu kommunizieren.
Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu WhatsApp verbessert den Datenschutz – doch ist das ausreichend?


Laura Stöhr,
Juristin mit Schwerpunkt Datenschutzrecht. Sie unterstützt unsere Consultants durch wissenschaftliche Arbeit zu aktuellen rechtlichen Fragestellungen.
Auf unserem Blog schreibt sie über Themen rund um Datenschutz, die KI-Verordnung und Informationssicherheit.
Weitere Artikel
- KI-Modelle mit systemischem Risiko: Kontrollierte Angriffe zur Risikoermittlung
- Urheberrechtsstreit: Indische Medien klagen gegen OpenAI – was bedeutet das für die KI-Industrie?
- Meta AI nutzt Facebook- und Instagram-Daten: Fortschritt oder Datenschutzproblem?
- Autofill bei Passwörtern: Praktisch, aber riskant
- Datenschutzklage gegen Deutsche Bahn: Was passiert mit unseren Daten im DB Navigator?
- Transparente Verantwortung: Betroffeneninformation im Hinweisgeberverfahren
Verwandte Artikel
- Fristen im HinSchG: Wie schnell müssen Sie reagieren?
- Hinweisgeberschutzgesetz: Wo liegt der Unterschied zwischen interner und externer Meldestelle?
- HinSchG und Schutz vor Repressalien: Was bedeutet das konkret?
- HinSchG: Wer ist eine geeignete Vertrauensperson?
- Anonyme Meldungen im Hinweisgeberschutzgesetz – Pflicht oder Kür?
- Meldesystem nach HinSchG einführen: 3 Tipps für einen erfolgreichen Start