HinSchG: Wer ist eine geeignete Vertrauensperson?
Geschrieben von Kelebek Hirsch, veröffentlicht am 25.03.2026Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) legt hohen Wert auf Vertraulichkeit und Schutz für Hinweisgeber (Whistleblower). Während das Gesetz spezifisch die Anforderungen an interne Meldestellen regelt (unabhängig, fachkundig, verschwiegen), bezieht sich der Begriff „Vertrauensperson“ oft auf Personen, die den Hinweisgeber unterstützen oder Teil der Meldestelle sind (§ 15 HinSchG).
Anforderungen und Merkmale
Die Vertrauensperson muss über die notwendige Fachkunde verfügen (§ 15 Abs. 2 HinSchG), um die ihr übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können. Sie kann Teil der Organisation oder ein externer Dienstleister sein (§ 14 Abs. 1 HinSchG). Das Gesetz schreibt keine bestimmte Berufsqualifikation vor – entscheidend ist die tatsächliche Eignung für die Aufgabe. Neben Ihrer Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Objektivität gehören Kenntnisse in:
Bereich:
Inhalt:
Rechtskenntnisse
HinSchG, EU-Whistleblower-Richtlinien,
einschlägige Fachgesetze
Verfahrenskenntnisse
Ablauf von Meldeverfahren, Fristen, Dokumentationspflichten
Datenschutz
DSGVO, Umgang mit personenbezogenen Daten
Gesprächsführung
Umgang mit sensiblen Situationen
Viele Unternehmen nutzen eine externe Vertrauensperson (spezialisierter Dienstleister, Rechtsanwalt), da diese:
- Höheres Vertrauen bei Beschäftigten genießen
- Absolute Verschwiegenheit garantieren
- Hohe fachliche Eignung haben
- Professionelle Bearbeitung gemäß den gesetzlichen Fristen sicherstellen
Fazit: Verantwortung liegt bei Organisation
Die Anforderungen an die Vertrauensperson lassen sich auf drei Kernprinzipien reduzieren: Fachkompetenz + Unabhängigkeit + Vertraulichkeit.
Da das Gesetz – anders als beim Datenschutzbeauftragten – keine formale Zertifizierungspflicht kennt, liegt die Verantwortung bei der Organisation, eine geeignete Person sorgfältig auszuwählen und regelmäßige Schulungen und Fortbildungen zu ermöglichen, da sich die Rechtslage immer weiterentwickelt. Oder Sie wählen einen Dienstleister, der diese Fachkunde bündelt und entsprechend zertifiziert ist, wie z. B. die Meldestelle von Compliance-Center.
Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.
Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu HinSchG: Wer ist eine geeignete Vertrauensperson?


Kelebek Hirsch,
Juristin mit Schwerpunkt Datenschutzrecht und Hinweisgeberschutzgesetz. Sie unterstützt unsere Consultants durch wissenschaftliche Arbeit zu aktuellen rechtlichen Fragestellungen.
Auf unserem Blog schreibt sie über Themen rund um Datenschutz, HinSchG und Informationssicherheit.
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