Datentransfers in die USA unter Trump: Bitkom warnt vor neuer Rechtsunsicherheit
Geschrieben von Laura Stöhr, veröffentlicht am 29.04.2025Mit Blick auf die Rückkehr von Donald Trump ins Weiße Haus geraten internationale Datentransfers erneut ins Visier datenschutzrechtlicher Bedenken. Insbesondere das EU-U.S. Data Privacy Framework, das derzeit die zentrale Grundlage für Datenübermittlungen aus Europa in die Vereinigten Staaten bildet, steht auf dem Prüfstand. Der Digitalverband Bitkom warnt davor, dass die unter der Biden-Administration eingeführten Datenschutzgarantien in der Trump-Regierung infrage gestellt oder sogar zurückgenommen werden könnten.
Das Framework war im Juli 2023 in Kraft getreten, nachdem es die Nachfolge des im Jahr 2020 vom Europäischen Gerichtshof gekippten „Privacy Shield“ angetreten hatte. Es basiert auf Zusagen der US-Regierung zur Einschränkung staatlicher Überwachungsmaßnahmen und auf der Einführung eines Beschwerdemechanismus für EU-Bürger. Sollten diese Zugeständnisse wieder zurückgenommen werden, droht erneut rechtliche Unsicherheit für Unternehmen, die auf transatlantische Datenflüsse angewiesen sind.
Aktuelle Zahlen zeigen, wie relevant dieses Thema für die deutsche Wirtschaft ist: Laut einer Umfrage von Bitkom wissen nur 45 Prozent der Unternehmen genau, in welchen Ländern ihre Daten verarbeitet werden. Zwei Drittel der befragten Unternehmen geben an, Daten ins Ausland zu übertragen – und 42 Prozent davon auch in die USA. Damit ist die USA eines der wichtigsten Zielländer für internationale Datentransfers deutscher Firmen, gleich nach anderen EU-Mitgliedstaaten.
Die Sorge: Sollte das Data Privacy Framework erneut vor dem EuGH scheitern oder politisch unterminiert werden, müssten Unternehmen wieder auf weniger praktikable Alternativen wie Standardvertragsklauseln oder Einzelfallprüfungen zurückgreifen – ein aufwendiger Prozess, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Bitkom ruft Unternehmen deshalb dazu auf, sich frühzeitig auf mögliche Änderungen vorzubereiten und ihre Datenübermittlungen rechtlich abzusichern.
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Laura Stöhr,
Juristin mit Schwerpunkt Datenschutzrecht. Sie unterstützt unsere Consultants durch wissenschaftliche Arbeit zu aktuellen rechtlichen Fragestellungen.
Auf unserem Blog schreibt sie über Themen rund um Datenschutz, die KI-Verordnung und Informationssicherheit.
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