Was gibt es bei datenschutzkonformen Einwilligungen für Online-Trackings zu beachten?
Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 30.07.2025Viele Unternehmen werben online mit Zielgenauigkeit – und schießen dabei übers datenschutzrechtliche Ziel hinaus. Vor allem bei Einwilligungen wird gerne geschludert.
Daher nehmen Datenschutzaufsichtsbehörden Onlinewerbeunternehmen häufiger unter die Lupe – und stoßen manchmal auf Mängel bei den Einwilligungen für Tracking-Technologien, die beispielsweise für gezielte Werbeausspielungen im Einsatz sind.
Unverständliche Texte, unklare Zwecke oder keine echte Ablehnmöglichkeit: Solche Defizite gefährden nicht nur die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, sondern auch das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer.
Hintergrund: Einwilligung unter der DSGVO – kein Formalakt
Eine zentrale Herausforderung für viele Online-Marketing-Unternehmen besteht offenbar darin, datenschutzkonforme Einwilligungen korrekt einzuholen und zu dokumentieren – auch ohne direkten Kontakt zu den betroffenen Personen.
Doch genau das verlangt die DSGVO: Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss deren Rechtmäßigkeit jederzeit nachweisen können. Das bedeutet insbesondere: Die Einwilligung muss freiwillig, informiert, spezifisch, eindeutig und jederzeit widerrufbar sein.
Was Unternehmen jetzt konkret tun sollten
- Klare, verständliche Texte verwenden: Einwilligungserklärungen müssen leicht verständlich und in einfacher Sprache formuliert sein – juristischer Fachjargon hat hier keinen Platz.
- Zwecke konkret benennen: Allgemeine Aussagen wie „zur Verbesserung unserer Dienste“ reichen nicht. Der Zweck der Verarbeitung – etwa personalisierte Werbung oder Reichweitenmessung – muss klar benannt werden.
- Echte Wahl ermöglichen: Ein „Ja“ darf nicht vorausgewählt sein. Nutzerinnen und Nutzer müssen sich aktiv entscheiden können – und eine Ablehnung muss ebenso einfach möglich sein wie die Zustimmung.
- Einwilligungen protokollieren: Unternehmen müssen jederzeit nachweisen können, dass eine wirksame Einwilligung vorliegt – etwa durch ein Consent-Management-System.
- Partner und Dienstleister kontrollieren: Auch wenn die Datenerhebung durch Dritte erfolgt, bleibt das werbende Unternehmen verantwortlich.
- Datensätze prüfen: Die Qualität von Daten spielt eine wichtige Rolle, denn wer Fake-Informationen im System hat, riskiert, dass diese unnötig weiterverwendet werden. Das Ergebnis: unsaubere Datensätze.
Wer Nutzungsdaten verarbeitet, braucht richtige Einwilligung
Auch bei komplizierten Datentransfers zwischen vielen Stakeholdern müssen Einwilligungen für Online-Trackings nach den Regeln der DSGVO durchgeführt werden. Da führt kein Weg dran vorbei. Ganz einfach, weil mit Online-Trackings personenbezogene Daten wie Interessenanalysen oder Dauer der Websitebesuche erhoben sowie verarbeitet werden.
Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu Was gibt es bei datenschutzkonformen Einwilligungen für Online-Trackings zu beachten?


Kemal Webersohn,
Geschäftsführer der WS Digital Compliance GmbH und seit über zehn Jahren im Datenschutz und in der Informationssicherheit tätig.
Er schreibt außerdem auf unserem Blog zu Themen rund um Datenschutz, Informationssicherheit und die KI-Verordnung.
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