Bodycams bei der Deutschen Bahn: Mehr Sicherheit oder Risiko für den Datenschutz?

Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 19.02.2026

Die Deutsche Bahn weitet nach aktuellen Vorfällen den Einsatz von Bodycams auf alle Mitarbeitenden mit Kundenkontakt aus. Diese Maßnahme soll das Personal vor Übergriffen schützen und deeskalierend wirken. Doch während die Bahn auf Prävention setzt, äußern Datenschützer deutliche Bedenken hinsichtlich der Grundrechte von Reisenden.

Warum führt die Deutsche Bahn flächendeckend Bodycams ein?

Hintergrund der Entscheidung ist die drastische Zunahme von Gewalt gegen Bahnpersonal; etwa 82 % der Zugbegleiterinnen und Zugbegleiter haben laut einer Umfrage der EVG bereits Übergriffe erlebt, das Handelsblatt berichtete. Die Kameras sollen potenzielle Angreifer abschrecken, da diese sich auf einem Monitor der Kamera selbst sehen können. Zudem dienen die Aufnahmen der Beweissicherung für die Strafverfolgung durch die Bundespolizei. Der Einsatz erfolgt für die Mitarbeitenden auf freiwilliger Basis.

Welche datenschutzrechtlichen Anforderungen gelten für den Einsatz?

Jede Verarbeitung personenbezogener Daten, dazu gehören auch Videoaufzeichnungen von Zugreisenden, erfordert eine Rechtsgrundlage. Infrage kommt hierfür in den meisten Fällen nur das berechtigte Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Denn die Bahn verfolgt beim Einsatz der Bodycams den Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeitenden und die Sicherung ihres Eigentums:

  • Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn die Maßnahme zur Erreichung dieser Zwecke erforderlich ist.
  • Es darf kein milderes, gleich effektives Mittel geben, um die Sicherheit des Personals zu gewährleisten.
  • Die Interessen der Reisenden an ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung müssen gegen die Sicherheitsinteressen abgewogen werden.

Datenschützer betonen, dass der Einsatz von Körperkameras nur unter strengen Voraussetzungen zulässig ist.

  • Die Aufzeichnung darf nur anlassbezogen in eskalierenden Situationen erfolgen, nicht dauerhaft.
  • Betroffene müssen transparent über mögliche Videoaufzeichnungen informiert werden (etwa durch ein Hinweisschild an der Weste).
  • Die Speicherung muss verschlüsselt erfolgen und der Zugriff ist in der Regel auf die Strafverfolgungsbehörden beschränkt.
  • Es müssen mindestens die Anforderungen der DSGVO und des BDSG erfüllt sein, insbesondere im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Fazit: Sicherheit und Datenschutz im Einklang

Der flächendeckende Einsatz von Bodycams bei der Deutschen Bahn ist eine Reaktion auf die steigende Gewaltbereitschaft, bleibt aber ein sensibler Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Einsatz von Bodycams nur auf einer ordentlichen Abwägung der beteiligten Interessen beruhen kann. Es kommt dabei auch darauf an, dass das Sicherheitsbedürfnis der Bahn nicht pauschal über die Privatsphäre der Fahrgäste gestellt wird.

Hierbei spielen Schutzmaßnahmen wie eine starke Verschlüsselung, klare Löschkonzepte und die Beschränkung auf anlassbezogene Aufnahmen eine zentrale Rolle, um die Eingriffstiefe zu minimieren.

Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu Bodycams bei der Deutschen Bahn: Mehr Sicherheit oder Risiko für den Datenschutz?

Kemal Webersohn

Geschäftsführung
Christian Scholtz

Christian Scholtz

Geschäftsführung