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Apple ATT: Kompromisse abgelehnt
Geschrieben von Ronja Zimmermann, veröffentlicht am 24.03.2026Die deutschen Medien- und Werbewirtschaftsverbände forderten im März 2026 das Bundeskartellamt auf, die von Apple im Rahmen des laufenden Verfahrens zum „App Tracking Transparency Framework“ (ATT) vorgelegten Kompromissvorschläge abzulehnen. Im folgenden Beitrag erklären wir Ihnen, worum es sich bei dem ATT handelt und warum dieses trotz der von Apple vorgelegten Kompromissvorschläge gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen könnte.
Was ist ATT?
ATT ist ein von Apple eingeführtes Datenschutzsystem, das Apps verpflichtet, vor dem Tracking von Usern deren ausdrückliche Zustimmung einzuholen. Tracking bedeutet dabei, dass Apps mithilfe von Werbe-IDs oder Cookies Nutzeraktivitäten über verschiedene Apps und Webseiten hinweg analysieren, um personalisierte Werbung auszuspielen.
Warum wird ATT überprüft?
Trotz seines datenschutzfreundlichen Ansatzes geriet ATT in die Kritik. Medien- und Werbewirtschaftsverbände werfen Apple vor, eigene Apps zu bevorzugen und Drittanbieter zu benachteiligen.
Ein zentraler Kritikpunkt ist die faktische doppelte Einwilligung: Neben den bereits bestehenden Consent-Management-Systemen, welche aufgrund europäischer Datenschutzvorschriften etabliert wurden, verlangt Apple eine zusätzliche Zustimmung zur Datenverarbeitung über seine App-Tracking-Abfragen.
Wird diese verweigert, bleibt das Tracking blockiert, selbst wenn ein Nutzer einer Datenverarbeitung zuvor zugestimmt hatte. Dies führe teils zu massiven Umsatzeinbußen bei App-Anbietern von bis zu 80 Prozent. Hinzu kommt, dass die von Apple vorgegebenen Abfragen bei Drittanbietern oft abschreckender designt waren als die von Apple-eigenen Diensten. Aufgrund dessen bewertete das Bundeskartellamt das ATT im Februar 2025 als potenziell kartellrechtswidrig.
Apples Kompromissvorschläge
Apple schlug daraufhin vor, die Einwilligungsdialoge optisch und sprachlich anzugleichen. Die Pflicht zur zusätzlichen App-Tracking-Abfrage blieb jedoch bestehen. Im Rahmen des daraufhin im Dezember 2025 eingeleiteten Markttestes kamen die beteiligten Unternehmen allerdings zu dem Ergebnis, dass diese Maßnahmen unzureichend sind, da das Grundproblem der doppelten Einwilligung ungelöst bleibt.
Forderung der Verbände
Die deutschen Medien- und Werbewirtschaftsverbände fordern das Bundeskartellamt auf, Apples Vorschläge abzulehnen und stattdessen eine Untersagungsentscheidung mit Bußgeld zu erlassen. Damit würde Deutschland dem Beispiel von Frankreich (150 Mio. € Bußgeld) und Italien (98 Mio. €) folgen, die bereits schwere Wettbewerbsverstöße durch Apple feststellten.
Fazit
Obgleich ATT den Datenschutz fördern soll, steht das System im Verdacht, gegen deutsches und europäisches Recht zu verstoßen. Da die Interessen der Verbraucher bereits durch die etablierten DSGVO-Standards umfassend gewahrt werden, stellt Apples zusätzliche Abfrage eine potenzielle kartellrechtswidrige Wettbewerbsbehinderung dar – ein Vorwurf, den auch die jüngsten Kompromissvorschläge nicht entkräften können.
Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu Apple ATT: Kompromisse abgelehnt


Ronja Zimmermann,
Juristin mit Schwerpunkt Datenschutzrecht. Sie unterstützt unsere Consultants durch wissenschaftliche Arbeit zu aktuellen rechtlichen Fragestellungen.
Auf unserem Blog schreibt sie über Themen rund um Datenschutz, die KI-Verordnung und Informationssicherheit.
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