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Meta muss zahlen: Tracking digitaler Bewegungen in Business Tools
Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 16.04.2025Das Landgericht Berlin II hat am 4. April 2025 in sechs Urteilen Klagen gegen Meta stattgegeben. Die Kläger forderten Auskunft über ihre personenbezogenen Daten sowie deren Löschung beziehungsweise Anonymisierung – und erhielten jeweils 2.000 Euro Schadensersatz.
Hintergrund ist die Nutzung der sogenannten Meta Business Tools, die digitale Aktivitäten von Meta-Usern speichern, und zwar wenn bei Drittanbietern die Meta Business Tools auch installiert sind. Sämtliche gesammelte Daten laufen dann im Nutzungskonto zusammen, ein Profil wird angelegt.
Dadurch lassen sich Persönlichkeitsprofile erstellen, die unter anderem Rückschlüsse auf politische Einstellungen, Gesundheitsdaten oder das Konsumverhalten zulassen – es geht also um sensible, personenbezogene Daten.
Besonders problematisch ist, dass die Datenverarbeitung unbemerkt und ohne Zustimmung der Betroffenen erfolgt – trotz potenziell sensibler Inhalte wie Apothekenbestellungen oder Informationen vom Wahl-O-Mat.
Meta sieht die Verantwortung bei den Drittanbietern, betont, dass personenbezogene Daten nur bei ausdrücklicher Einwilligung für Werbung verwendet würden und verweist auf Sicherheitszwecke als Ausnahme.
Das Gericht stellte jedoch klar, dass Meta personenbezogene Daten verarbeitet und speichert – ohne gültige Einwilligung. Daher bestehen laut DSGVO Auskunfts-, Löschungs- und Schadensersatzansprüche. Die schriftlichen Urteilsgründe stehen noch aus.
Ob Meta Berufung einlegt, bleibt abzuwarten.
Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu Meta muss zahlen: Tracking digitaler Bewegungen in Business Tools


Kemal Webersohn,
Geschäftsführer der WS Digital Compliance GmbH und seit über zehn Jahren im Datenschutz und in der Informationssicherheit tätig.
Er schreibt außerdem auf unserem Blog zu Themen rund um Datenschutz, Informationssicherheit und die KI-Verordnung.
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