Koalitionsvertrag: Das plant die Regierung für IT-Sicherheit und Datenschutz
Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 10.04.2025Der 146-seitenlange Koalitionsvertrag wurde am 09. April 2025 vorgestellt. Union und SPD haben sich in den Themenbereichen IT-Sicherheit und Datenschutz auf folgendes geeinigt – eine kurze Übersicht:
IT-Sicherheit stärken, Cyberabwehr weiterentwickeln
Die neue Koalition will Deutschlands IT-Sicherheit stärken, besonders bei kritischen Infrastrukturen (Energieversorgern). „Ethische“ Hacker, auch White-Hat-Hacker genannt, sollen rechtlich besser abgesichert werden. Sie hacken legal Computersysteme, Netzwerke oder Software und testen diese auf Sicherheitslücken.
Zudem plant die Koalition, bestehende Strukturen wie die Cybersicherheitsstrategie, das Cyber-Abwehrzentrum und das BSI weiterzuentwickeln. Das BSI soll zentrale Anlaufstelle für Cybersicherheit werden. Auch die NIS-2-Richtlinie soll umgesetzt und das BSI-Gesetz novelliert werden. Außerdem ist ein Ausbau der aktiven Cyberabwehr geplant.
Datenschutz & Reform: Im „Interesse der Wirtschaft“, weniger Bürokratie
Die zuvor föderal organisierte Datenschutzaufsicht wird jetzt beim Bund zentralisiert – ein sehr umstrittener Punkt. Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (zuständig für Einhaltung von Datenschutzgesetzen und das Recht auf Informationsfreiheit) ist zukünftig auch für Datennutzung verantwortlich.
Zudem wird die Datenschutzkonferenz (DSK) im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verankert. Bei der Bundesdatenschutzbeauftragten – zukünftig Bundesbeauftragte für Datennutzung, Datenschutz und Informationsfreiheit – werden Zuständigkeiten sowie Kompetenzen zusammengefasst, im „Interesse der Wirtschaft“, so heißt es.
Union und SPD planen Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigte und Ehrenamtliche. Nicht-kommerzielle Aktivitäten und einfache Datenverarbeitungen sollen künftig von der Datenschutzgrundverordnung ausgenommen werden. Stichwort: Datenschutz entbürokratisieren.
Zudem soll bei staatlichen Leistungen das Prinzip der aktiven Einwilligung entfallen: Bürgerinnen und Bürger müssten der Nutzung ihrer Daten künftig widersprechen, statt zuvor gefragt zu werden – ähnlich wie bei der elektronischen Patientenakte.
Es wird sich für das Prinzip offener Daten eingesetzt, ein gemeinsames Open-Data-Portal für Bund, Länder und Kommunen ist geplant. Eine Kultur von Datennutzung und Datenteilung wird angestrebt.
Datennutzung steht insgesamt im Vordergrund – vor Datenschutz.
KI: Innovation und Technologie fördern
Außerdem will die neue Regierung KI massiv vorantreiben und bezeichnet Deutschland als „KI-Nation“. Hier soll groß in IT- und Cloud-Infrastrukturen investiert, Start-ups sollen geschützt und Zukunftstechnologien gefördert werden. Es wird eine KI-Offensive geben, eine „AI-Gigafactory“, so heißt es im Vertrag.
Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu Koalitionsvertrag: Das plant die Regierung für IT-Sicherheit und Datenschutz


Kemal Webersohn,
Geschäftsführer der WS Digital Compliance GmbH und seit über zehn Jahren im Datenschutz und in der Informationssicherheit tätig.
Er schreibt außerdem auf unserem Blog zu Themen rund um Datenschutz, Informationssicherheit und die KI-Verordnung.
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