BEM und Datenschutz: Warum Arbeitgeber auch bei externen Dienstleistern haften
Geschrieben von Laura Stöhr, veröffentlicht am 20.08.2025Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein wichtiges Instrument, um Mitarbeitende nach längerer Krankheit zu unterstützen und ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern. Gleichzeitig handelt es sich um ein besonders sensibles datenschutzrechtliches Feld, denn im Rahmen des BEM werden häufig Gesundheitsdaten verarbeitet, die nach der DSGVO besonders geschützt sind.
Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Az. 15 Sa 22/24, 14.01.2025) zeigt, wie kritisch die korrekte Durchführung ist: Im verhandelten Fall führte ein externer Dienstleister das BEM fehlerhaft durch. Dies hatte zur Folge, dass eine krankheitsbedingte Kündigung des Mitarbeiters für unwirksam erklärt wurde.
Was genau war passiert?
Das Gericht stellte fest, dass das Informationsgespräch mit dem Mitarbeiter, das eigentlich der Vorbereitung und Transparenz dient, mit dem eigentlichen BEM-Gespräch vermischt wurde. Dadurch wurden Gesundheitsdaten verarbeitet, bevor eine informierte Einwilligung vorlag – ein klarer Verstoß gegen die DSGVO.
Verantwortung liegt beim Arbeitgeber
Das Urteil macht deutlich: Auch wenn ein externer Dienstleister das BEM durchführt, trägt der Arbeitgeber die Verantwortung dafür, dass alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Fehler des Dienstleisters werden also dem Unternehmen zugerechnet.
Praktische Empfehlungen für Unternehmen
Um Risiken zu vermeiden und das BEM datenschutzkonform zu gestalten, sollten Arbeitgeber folgende Punkte beachten:
- Trennung von Informations- und BEM-Gespräch: Transparenz für alle Mitarbeitenden ist entscheidend.
- Einholung der Einwilligung: Gesundheitsdaten dürfen erst nach klarer, informierter Zustimmung verarbeitet werden.
- Dokumentation: Alle Schritte und Maßnahmen sollten sorgfältig festgehalten werden.
- Schulung der Beteiligten: Alle Mitarbeitenden und externen Partner sollten im Umgang mit sensiblen Daten geschult sein.
Ein korrekt durchgeführtes BEM schützt so nicht nur die Gesundheit der Mitarbeitenden, sondern minimiert auch rechtliche Risiken.
Veröffentlicht am 20. August 2025
Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu BEM und Datenschutz: Warum Arbeitgeber auch bei externen Dienstleistern haften


Laura Stöhr,
Juristin mit Schwerpunkt Datenschutzrecht. Sie unterstützt unsere Consultants durch wissenschaftliche Arbeit zu aktuellen rechtlichen Fragestellungen.
Auf unserem Blog schreibt sie über Themen rund um Datenschutz, die KI-Verordnung und Informationssicherheit.
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