Arbeitgeber müssen Beschäftigte über Nutzung hochriskanter KI-Systeme gem. Art. 26 KI-VO informieren
Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 06.08.2025Gemäß Art. 26 Abs. 7 KI-VO sind Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten über die Verwendung zu informieren. Wir erklären, für wen das relevant ist und wann das stattfinden muss.
Zum Verständnis: Art. 26 beschreibt insgesamt die Betreiberpflichten in Form von Überwachungsmechanismen und bestimmter Handlungspflichten von Hochrisiko-KI-Systemen. Diese tragen dazu bei, dass die Grundrechte von Beschäftigten zu jedem Zeitpunkt geschützt sind.
Hervorzuheben ist der Absatz 7: Arbeitgeber müssen sich demnach fragen, ob sie zukünftig ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Hochrisiko-KI-System arbeiten lassen werden.
Informationspflicht gegenüber Beschäftigten
Absatz 7 ist deshalb zentral, weil hier festgehalten ist, dass Arbeitnehmer sowie deren Vertreter darüber informiert werden müssen, dass sie ein hochriskantes KI-System verwenden sollen – und zwar, bevor sie es auf der Arbeit einsetzen. Nicht erst, wenn es schon in Betrieb ist.
Die Pflicht richtet sich dementsprechend an den jeweiligen Arbeitgeber, der dann gleichermaßen KI-Betreiber ist, weil er die Beschäftigten damit arbeiten lassen möchte.
Veröffentlicht am 6. August 2025
Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu Arbeitgeber müssen Beschäftigte über Nutzung hochriskanter KI-Systeme gem. Art. 26 KI-VO informieren


Kemal Webersohn,
Geschäftsführer der WS Digital Compliance GmbH und seit über zehn Jahren im Datenschutz und in der Informationssicherheit tätig.
Er schreibt außerdem auf unserem Blog zu Themen rund um Datenschutz, Informationssicherheit und die KI-Verordnung.
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