Photo: Ascannio - stock.adobe.com
Klage gegen Lidl-App: Nutzungsdaten vs. Rabatte
Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 29.07.2025Lidl wirbt bei Verbraucherinnen und Verbrauchern für Rabatte und Exklusivangebote. Diese funktionieren durchs Sammeln von Punkten und durch personalisierte Angebote. Der Preis: die Daten von Lidl-Plus-App-Usern. Genauer gesagt: Name, Adresse und Informationen zum Einkaufverhalten.
Jedoch wird dazu bei der Registrierung in der vermeintlich kostenlosen App nicht ausreichend aufgeklärt, das meint zumindest die Verbraucherzentrale Bundesverband.
Zum einen wissen laut Tagesschau viele gar nicht genau, dass Lidl die Daten überhaupt sammelt, personalisiert und für Werbezwecke auswertet. Andere nehmen es hingegen bewusst in Kauf, sagt der Digitalverband Bitkom.
Zum anderen ist laut Verbraucherschützer die App nicht – wie von Lidl beworben – kostenlos, schließlich würden User mit ihren Daten bezahlen. Daher klagen sie gegen den Discounter.
Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart startete kürzlich der Prozess. Lidl selbst äußerte sich dazu bisher nicht. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bis Ende September getroffen.
Es könnte allerdings sein, dass die Auseinandersetzung als Pilotverfahren noch weiter geht, zum Bundesgerichtshof (BGH) oder zum Europäischen Gerichtshof (EuGH). Denn die Frage, ob Unternehmen eine App als kostenlos bewerben dürfen, wenn eigentlich mit Daten bezahlt wird, steht in der EU schon länger im Raum.
Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu Klage gegen Lidl-App: Nutzungsdaten vs. Rabatte


Kemal Webersohn,
Geschäftsführer der WS Digital Compliance GmbH und seit über zehn Jahren im Datenschutz und in der Informationssicherheit tätig.
Er schreibt außerdem auf unserem Blog zu Themen rund um Datenschutz, Informationssicherheit und die KI-Verordnung.
Weitere Artikel
- Cyberangriffe mit KI: Der ESET Threat Report und die Gefahr durch PromptLock
- Sichere Passwörter erstellen und Mehrfachverwendung vermeiden
- IT-Sicherheits-Checkliste für Unternehmen
- Deutsche Telekom übermittelt Handydaten an RKI
- Darum benötigen Unternehmen eine KI-Richtlinie
- EuGH-Urteil: Cookies nur bei aktiver Zustimmung
Verwandte Artikel
- EuGH-Urteil: Geldwäsche in Unternehmen
- EuGH schiebt rechtsmissbräuchlichen DSGVO-Anfragen einen Riegel vor
- Neue Vorratsdatenspeicherung? IP-Adressen sollen drei Monate gespeichert werden
- EuGH zu Schadensersatz bei Datenpannen
- EuGH: Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogen, neues Urteil schafft Klarheit
- Datenschutz-Panne bei Bewerbung: EuGH setzt den Maßstab neu