Zeitplan des EU AI Act: Alle Deadlines auf einen Blick
Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 07.02.2025Der AI Act ist in Kraft getreten, es gibt aber Übergangsfristen, damit alle Beteiligten ausreichend Zeit haben, die neuen Vorgaben umzusetzen.
Übergangsphase: 6 bis 36 Monate
In dieser Übergangsphase, die je nach Risikoklasse 6 bis 36 Monate beträgt, sollten Unternehmen interne Audits durchführen, Prozesse anpassen und gegebenenfalls externe Expertise hinzuziehen, sofern KI-Systeme eingesetzt werden. Parallel zur Umsetzung können weitere Leitlinien, Standards und technische Normen von der EU veröffentlicht werden.
Denn der AI Act wird voraussichtlich dynamisch weiterentwickelt, um mit technologischen Innovationen Schritt zu halten. Daher lohnt es sich, regelmäßig die EU Digital Strategy zu verfolgen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben. Auch die Bestellung eines KI-Beauftragten ist daher in Erwägung zu ziehen.
Die wichtigsten Daten im Überblick
Datum:
Ereignis:
2. Februar 2025
Verbot unannehmbarer KI-Systeme tritt in Kraft.
2. Mai 2025
Verhaltenskodizes für allgemeine KI-Modelle sollen vorliegen.
2. August 2025
Regelungen für Notified Bodies, allgemeine KI-Modelle und Sanktionen treten in Kraft.
2. Februar 2026
Leitlinien zur Umsetzung und Überwachung durch die EU-Kommission.
2. August 2026
Die übrigen Bestimmungen des AI-Gesetzes finden Anwendung, mit Ausnahme von Artikel 6 Absatz 1.
2. August 2027
Alle restlichen Verpflichtungen, inkl. Artikel 6(1), treten in Kraft.
Die gesamte Zeitleiste
Empfehlung: Early Adopter werden
Unternehmen, die den Umsetzungsfahrplan ernst nehmen und rechtzeitig mit der Vorbereitung beginnen, verringern das Risiko von Bußgeldern oder Marktausschlüssen. Wer bereits in der Übergangszeit erste Maßnahmen einleitet, kann sich einen Wettbewerbsvorteil sichern und zum „Early Adopter“ für vertrauenswürdige KI werden.
Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu Zeitplan des EU AI Act: Alle Deadlines auf einen Blick


Kemal Webersohn,
Geschäftsführer der WS Digital Compliance GmbH und seit über zehn Jahren im Datenschutz und in der Informationssicherheit tätig.
Er schreibt außerdem auf unserem Blog zu Themen rund um Datenschutz, Informationssicherheit und die KI-Verordnung.
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