Widerruf oder Widerspruch nach DSGVO: Was ist der Unterschied?
Geschrieben von Laura Stöhr, veröffentlicht am 20.11.2025Viele Menschen verwechseln den Widerruf einer Einwilligung mit dem Widerspruch gegen eine Datenverarbeitung. Beide Rechte klingen ähnlich, beruhen jedoch auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen und haben verschiedene Folgen. Wer seine Datenschutzrechte gezielt ausüben möchte, sollte den Unterschied kennen, um Missverständnisse mit Unternehmen zu vermeiden.
Was bedeutet der Widerruf?
Ein Widerruf nach Art. 7 Absatz 3 DSGVO bezieht sich ausschließlich auf Verarbeitungen, die auf einer Einwilligung beruhen. Wenn Sie einem Unternehmen oder einer Behörde erlaubt haben, Ihre personenbezogenen Daten zu verarbeiten, können Sie diese Einwilligung jederzeit und ohne Begründung widerrufen.
Nach einem Widerruf dürfen die betroffenen Daten nicht mehr auf Grundlage dieser Einwilligung verarbeitet werden. Eine rückwirkende Wirkung gibt es nicht. Das bedeutet: Alle Verarbeitungen, die vor dem Widerruf rechtmäßig erfolgt sind, bleiben zulässig.
Beispiel: Sie haben den Erhalt eines Newsletters erlaubt, möchten ihn aber nicht länger bekommen. Mit einem Widerruf stellen Sie sicher, dass künftig keine E-Mails mehr versendet werden. Die bisherigen Zusendungen bleiben dennoch rechtmäßig.
Wann greift der Widerspruch?
Der Widerspruch nach Art. 21 DSGVO richtet sich gegen Verarbeitungen, die nicht auf einer Einwilligung beruhen, sondern auf einem berechtigten Interesse oder einer Aufgabe im öffentlichen Interesse. Er ermöglicht es Ihnen, der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen, wenn Gründe aus Ihrer besonderen Situation vorliegen.
Das Unternehmen muss Ihren Widerspruch prüfen und gegebenenfalls die Verarbeitung beenden, sofern keine zwingenden schutzwürdigen Gründe vorliegen, die Ihre Interessen überwiegen.
Ein Sonderfall gilt bei der Direktwerbung: Hier können Sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen. Nach einem solchen Widerspruch darf das Unternehmen keine Werbung mehr an Sie senden.
Wie können Sie Widerruf oder Widerspruch erklären?
Beide Rechte können formlos ausgeübt werden, etwa per E-Mail oder Brief. Wichtig ist, dass Sie klar angeben, welche Verarbeitung betroffen ist und welches Recht Sie geltend machen möchten.
Praktische Tipps:
- Verwenden Sie eindeutige Formulierungen wie „Hiermit widerrufe ich meine Einwilligung“ oder „Ich widerspreche der Verarbeitung meiner Daten zu diesem Zweck“.
- Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung, dass Ihr Anliegen umgesetzt wurde.
- Notieren Sie das Datum, um den Vorgang bei Bedarf nachweisen zu können.
Zwei ähnliche Rechte mit klarer Trennlinie
Der Widerruf bezieht sich auf zuvor erteilte Einwilligungen, während sich der Widerspruch auf andere rechtliche Grundlagen stützt. Beide Rechte stärken Ihre Selbstbestimmung über personenbezogene Daten, wirken jedoch auf unterschiedliche Weise.
Die WS Datenschutz GmbH empfiehlt, regelmäßig zu prüfen, auf welcher Grundlage Ihre Daten verarbeitet werden, und festzuhalten, wann und wie Sie Einwilligungen erteilen oder zurückziehen. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Daten und vermeiden Missverständnisse mit datenverarbeitenden Stellen.
Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu Widerruf oder Widerspruch nach DSGVO: Was ist der Unterschied?


Laura Stöhr,
Juristin mit Schwerpunkt Datenschutzrecht. Sie unterstützt unsere Consultants durch wissenschaftliche Arbeit zu aktuellen rechtlichen Fragestellungen.
Auf unserem Blog schreibt sie über Themen rund um Datenschutz, die KI-Verordnung und Informationssicherheit.
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