TÜV testet Lernspielzeug: Wenn KI ins Kinderzimmer einzieht
Geschrieben von Miriam Harringer, veröffentlicht am 15.01.2026Lernspielzeug wird digitaler – und damit auch komplexer. Neben klassischen Baukästen oder Motorikspielzeugen erobern zunehmend interaktive Produkte den Markt: sprechende Puppen, vernetzte Lernstifte, Smart-Tiere oder KI-gestützte Roboter. Sie sollen fördern, motivieren und spielerisch Wissen vermitteln. Doch wo Mikrofone, Funkmodule und Apps integriert sind, entstehen neue Risiken. Wir erklären, was Eltern vor einem Kauf tun können.
TÜV prüft Spielzeuge
Bei den möglichen Risiken setzt die Arbeit des TÜV an. In Laboren prüfen Fachleute Spielzeug nicht nur auf mechanische Sicherheit wie Stabilität, Verschluckteile oder Materialqualität, sondern heutzutage auch auf elektronische Aspekte. Dazu gehört etwa die Frage, ob Funktechnik Störungen verursachen kann – zum Beispiel bei empfindlichen medizinischen Geräten. Zusätzlich rücken die Themenkomplexe Cybersicherheit und Datenschutz immer stärker in den Fokus. Denn vernetztes Spielzeug kann Angriffsflächen bieten, wenn Schutzmechanismen fehlen oder Daten unsicher verarbeitet werden.
Beispiele für bekannte Fälle
Für Aufsehen sorgte im Jahr 2025 der Fall des KI-Teddybären „Kumma“. Der KI-gestützte Teddybär soll in Gesprächen sexuell explizite Inhalte thematisiert haben. Das führte zu Warnungen von Verbraucherschützern und einer neuen Debatte über fehlende unabhängige Sicherheitsprüfungen.
Ein älterer Fall deckte auf, dass sogenannte „CloudPets“ (Plüschtiere mit App, Mikrofon/Speaker) massive Sicherheitslücken aufwiesen: Sprachaufnahmen konnten potenziell von Unbefugten eingesehen/abgegriffen werden.
Datenschutz & Cybersicherheit: höchst sensibel, weil Kinder betroffen sind
Viele Produkte arbeiten mit Mikrofonen, Kameras oder Apps und erfassen dabei nicht nur technische Nutzungsdaten, sondern teils auch Sprachaufnahmen, Bilder oder Verhaltensmuster der Kinder. In einigen Fällen werden diese Informationen an Server der Hersteller übertragen – unter Umständen auch in Länder, die nicht zur EU gehören und damit außerhalb des Einflussbereichs der DSGVO liegen.
Was Eltern tun können
Für Eltern bedeutet das: „Lernspielzeug“ ist längst kein rein pädagogisches Produkt mehr, sondern oft auch ein digitales System. Orientierung können Prüfsiegel geben. Das CE-Zeichen dokumentiert zwar die Konformität mit EU-Vorgaben, ist aber kein unabhängiges Qualitätssiegel. Das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) wird freiwillig vergeben und setzt eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle voraus.
Eltern sollten in jedem Fall vor einem Kauf prüfen, ob sich Mikrofon oder Kamera – falls vorhanden – deaktivieren lassen, ob Updates angeboten werden, eine Datenübertragung unterbunden werden kann und ob gespeicherte Daten einfach zu löschen sind.
Praxistipps der Verbraucherzentrale als Checkliste
- Datenschutzerklärung vor Kauf prüfen (Wer verarbeitet was? Wo stehen die Server?)
- Mikrofon/Kamera nur bei Nutzung aktivieren, danach deaktivieren
- Standardpasswörter ändern + starke Passwörter setzen
- Wenn möglich: Gast-WLAN für Smart Toys nutzen (Netztrennung)
- Bluetooth nicht „offen“ lassen (PIN/Passwort nutzen)
- Regelmäßig prüfen: Welche Daten wurden gespeichert? → löschen / zurücksetzen
Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu TÜV testet Lernspielzeug: Wenn KI ins Kinderzimmer einzieht


Miriam Harringer,
Medien- und Kulturmanagerin sowie langjährige Redakteurin.
Auf unserem Blog schreibt sie Artikel für die Themenbereiche Datenschutz, Informationssicherheit und Künstliche Intelligenz.
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