Datenschutz-Checkliste für Soloselbständige und Kleinstunternehmen im Handel

Geschrieben von Kemal Webersohn, veröffentlicht am 27.08.2025

Datenschutz ist keine Domäne großer Konzerne – gerade im Handel sind auch Soloselbständige und Kleinstunternehmen verpflichtet, die DSGVO umzusetzen. Eine praxistaugliche Datenschutz-Checkliste des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) bietet Orientierung und Entlastung bei der täglichen Arbeit.

Für wen ist die Datenschutz-Checkliste interessant?

Diese Checkliste richtet sich gezielt an B2B-, teils auch B2C-Handelsunternehmen mit wenigen Mitarbeitenden (max. 9), die typische IT‑Dienste nutzen – beispielsweise Webshop, E‑Mail, Cloud oder Messenger –, aber keine Hochrisiko-Verarbeitung wie datengetriebenes Profiling betreiben.

Was enthält die Liste des BayLDA?

Enthalten sind zentrale Bausteine wie das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) – mit Angaben zu Zweck, betroffenen Personengruppen, Datenkategorien, Löschfristen und möglichem Drittlandtransfer. Des Weiteren stehen Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA), Bestellung von Datenschutzbeauftragten, Betroffenenrechte oder allgemeine Informationspflichten auf der Agenda.

Außerdem werden Themen wie Videoüberwachung, Webshop, E‑Mail-Kommunikation, Cloud-Produkte, Messenger-Nutzung, Tracking, Werbung, Informationspflichten und KI-Verwendung abgedeckt – jeweils mit klaren Checkpunkten zur Umsetzung.

Warum ist die Handreichung hilfreich?

Die Datenschutz-Checkliste stellt sicher, dass wichtige Datenschutzaspekte strukturiert geprüft werden – von der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (in der Regel nicht nötig) bis hin zu technischen und organisatorischen Maßnahmen wie Passwortrichtlinien, Verschlüsselung, Backups, Updates und Zwei-Faktor‑Authentifizierung.

Damit können kleine Handelsunternehmen Datenschutz verlässlich angehen – verständlich, rechtssicher und vor allem alltagstauglich.

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Veröffentlicht am 27. August 2025

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Kemal Webersohn

Geschäftsführung
Christian Scholtz

Christian Scholtz

Geschäftsführung
Kemal Webersohn,

Geschäftsführer der WS Digital Compliance GmbH und seit über zehn Jahren im Datenschutz und in der Informationssicherheit tätig.

Er schreibt außerdem auf unserem Blog zu Themen rund um Datenschutz, Informationssicherheit und die KI-Verordnung.

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