Identitätsdiebstahl: Anspruch auf Datenlöschung – was Betroffene wissen sollten
Geschrieben von Laura Stöhr, veröffentlicht am 23.04.2025Identitätsdiebstahl ist ein wachsendes Problem, bei dem Kriminelle persönliche Daten missbrauchen, um Verträge abzuschließen oder finanzielle Vorteile zu erlangen. Für die Opfer stellt sich die Frage, ob sie die Löschung der unrechtmäßig verwendeten Daten verlangen können.
Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO
Grundsätzlich gewährt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Betroffenen das Recht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn diese unrechtmäßig verarbeitet wurden. Im Falle eines Identitätsdiebstahls könnte dies zutreffen, da die Daten ohne Einwilligung des Betroffenen verwendet wurden.
Allerdings kann dieses Recht eingeschränkt sein. Wenn beispielsweise ein Unternehmen einen Vertrag abgeschlossen hat, der auf den gestohlenen Daten basiert, kann es sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO berufen, der die Verarbeitung zur Vertragserfüllung erlaubt. In solchen Fällen kann die Löschung der Daten bis zur Klärung der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit verweigert werden.
Auskunftsanspruch auch bei Identitätsdiebstahl
Neben dem Löschungsanspruch haben Betroffene das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten gemäß Art. 15 DSGVO. Dies umfasst auch Informationen, die der Täter im Namen des Opfers angegeben hat, wie alternative E-Mail-Adressen oder Lieferadressen. Da diese Daten mit dem Ziel verwendet wurden, dem Opfer zu schaden, gelten sie als personenbezogene Daten des Betroffenen und müssen offengelegt werden.
Präventive Maßnahmen gegen Identitätsdiebstahl
Um sich vor Identitätsdiebstahl zu schützen, sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Verwendung starker, einzigartiger Passwörter und Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung
- Vorsicht bei verdächtigen E-Mails oder Nachrichten, um Phishing-Angriffe zu vermeiden
- Regelmäßige Überprüfung von Kontoauszügen und Kreditberichten auf unautorisierte Aktivitäten
Sprechen Sie uns gerne an, bei Fragen zu Identitätsdiebstahl: Anspruch auf Datenlöschung – was Betroffene wissen sollten


Laura Stöhr,
Juristin mit Schwerpunkt Datenschutzrecht. Sie unterstützt unsere Consultants durch wissenschaftliche Arbeit zu aktuellen rechtlichen Fragestellungen.
Auf unserem Blog schreibt sie über Themen rund um Datenschutz, die KI-Verordnung und Informationssicherheit.
Weitere Artikel
- Meta AI nutzt Facebook- und Instagram-Daten: Fortschritt oder Datenschutzproblem?
- Datenschutzklage gegen Deutsche Bahn: Was passiert mit unseren Daten im DB Navigator?
- Bußgeld in Millionenhöhe: Kroatische Aufsichtsbehörde greift durch
- Tracking-Werbung auf dem Prüfstand: EU-Gericht erklärt gängige Praxis für rechtswidrig
- Die Balance zwischen Beweisführung und Datenschutz
- Cybersicherheit und Verantwortung: Wie es um NIS2 und das Lieferkettengesetz steht
Verwandte Artikel
- Passkeys statt Passwörter: Wie funktioniert der unsichtbare Schlüssel?
- Was bedeutet „aktive Cyberabwehr“ im Sinne des neuen BSI-Sicherheitsgesetzes?
- Cyberangriff auf Kliniken: Wenn Dienstleister zum Sicherheitsrisiko werden
- Europäische Datenanalyse-Software anstatt US-Firma Palantir
- Fiese neue Betrugsmasche mit PayPal: Fake-Support lauert hinter echter Mail
- Signal-Messengerkonto „geklaut“ – was Sie jetzt tun sollten